Einwilligung von Beschäftigten = erhöhte Anforderungen
Genau darauf hat der deutsche Gesetzgeber Bezug genommen, um die Regelung für Beschäftigteneinwilligungen in § 26 Abs. 2 BDSG zu treffen, die Norm, die nach dem Wortlaut des Gesetzentwurfs „der Besonderheit des Beschäftigungsverhältnisses als Abhängigkeitsverhältnis und der daraus resultierenden Situation der Beschäftigten Rechnung“ trägt. Damit hat der Gesetzgeber endgültig festgelegt, dass Einwilligungen auch Datenverarbeitungen im Beschäftigungsverhältnis wirksam legitimieren können. Gleichzeitig knüpft er diese jedoch an erhöhte Anforderungen.So schreibt § 26 Abs. 2 S. 3 BDSG als Formvorgabe vor, dass die Einwilligung von Beschäftigten schriftlich oder elektronisch einzuholen ist und der Beschäftigte in Textform über die Zwecke der Verarbeitung und das Widerrufsrecht aufzuklären ist. Im ursprünglichen Gesetzentwurf war nur die Möglichkeit einer schriftlichen Einwilligung vorgesehen. Als Grund dafür wurde angegeben, dass die informationelle Selbstbestimmung dadurch abgesichert und die Nachweispflicht des Arbeitgebers konkretisiert werde. Der Gesetzgeber schien also zum damaligen Zeitpunkt davon auszugehen, dass nur eine schriftliche Einwilligung die Rechte der Beschäftigten genügend absichern kann, änderte diese Auffassung allerdings wieder. Im Zuge eines Anpassungs- und Umsetzungsgesetzes wurde die Möglichkeit eröffnet, Einwilligungen von Beschäftigten auch elektronisch einzuholen, wobei unter anderem auch eine „Digitaltauglichkeit“ als Begründung angeführt wurde. Auch hier gilt selbstverständlich nach wie vor, dass der Arbeitgeber die Einwilligung nachweisen können muss.
Störfall-Verordnung
Industriebetriebe, in denen größere Mengen gefährlicher Stoffe vorhanden sein können, unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen dem Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung (12. BImSchV). Die Störfall-Verordnung beinhaltet konkrete Anforderungen zur Gefahrenvorsorge und Gefahrenabwehr, die von den Betreibern und den Behörden umzusetzen sind.
Störfallbetriebe: Unternehmen, die gefährliche Stoffe verarbeiten, transportieren oder lagern, unterliegen ebenfalls gesonderten Vorschriften (12. BImSchV). Durch den hohen Stand der Technik in Deutschland gewährleisten diese Unternehmen einen sehr hohen Sicherheitsstandard. Sie halten Notfallpläne vor und unterliegen einer besonderen Überwachung.
Was gelernt.
Handlungsempfehlung
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Mein privates und mein dienstliches Smartphone haben sich heute im Abstand von wenigen Minuten bemerkbar gemacht.
Was bitte ist ein Störfallbetrieb?
Install and manage self-hosted services/applications, on your own server(s) - ansible collection and utilities
Könnte man mal ausprobieren …
Sollten wir an diesem Tag nicht eher doppelt so viel/so lange arbeiten, statt frei zu haben?
„Deutsche Sprache, schwere Sprache.“
- Rein intuitiv würde ich „das Shaare“ sagen.
- Die deutsche Sprachdatei von #Shaarli Version 0.13.0 verwendet der oder das, die und die Shaare. – Hm, „die Shaare“ klingt aber für meine Ohren seltsam.
- Die Herkunft des Produktnamens „Shaarli“ erklärt der ursprüngliche Autor Sébastien Sauvage mit: „Shaarli is for shaaring your link.“ [sic]
- Schlussfolgernd stammt auch das Kunstwort „Shaare“ vom Englischen „to share“ ab.
- Der Duden leitet das Geschlecht des Substantivs „Share“ von der Herkunft „der Teil“ bzw. „der Anteil“ als maskulin ab, nennt aber gleichzeitig einzig „die Aktie“ als Bedeutung: Share
- Wiktionary schweigt sich über das Geschlecht gänzlich aus: share
- Im Deutschen heißt es eindeutig „der Link“.
Und nun? … Ach, macht doch, was ihr wollt! Ich bleibe bei „das Shaare“. Überzeugt mich halt, wenn ihr das anders seht!
Standardmäßig wird in #Shaarli für jedes #Shaare ein QR-Code erzeugt. Bis sich mir irgendwann der Anwendungsfall dafür erschließt, schalte ich das verantwortliche gleichnamige Plugin ab.
Kann mich jemand über den Anwendungsfall aufklären? Wird ja wohl niemand vor seinem Rechner sitzen, diese Website aufrufen und dann mit dem Smartphone den QR-Code eines Shaares abfotografieren.
Bitpalast liefert weltweit die bevorzugte Hosting Umgebung für Unternehmen, die sich auf die korrekte Abwicklung ihrer Geschäftsvorgänge über das Internet verlassen wollen. Bitpalast liefert alle gängigen Webdienste, z.B. auch die Gestaltung des Webs. ist darüber hinaus im Hard- & Softwarehandel tätig und liefert hochwertige Consulting Dienste und technische Vor-Ort-Hilfe.
Bitpalast existiert in der jetzigen Form als Bitpalast GmbH seit 2001. Der Inhaber hat jedoch IT-Erfahrung seit Ende der 1980er Jahre. Der Firmensitz ist in Berlin.
Mir sind lediglich zwei allgemeine Webhosting-Tarife bekannt:
- 1 GB Speicherplatz für 0,47 €/Monat: https://billiger-webspace-de.bitpalast.net/
- 50 GB Speicherplatz für 3,99 €/Monat: https://preiswerter-webserver-de.bitpalast.net/
Dazu gesellt sich noch ein Online Reservierungssystem.
Ich bin seit November 2021 Bitpalast-Kunde und nutze für meine Webauftritte den großen Hosting-Tarif zum damaligen Preis von 2,38 €/Monat.
Netcup gewährt regelmäßig zu bestimmten Anlässen (z. B. Black Friday oder Ostern) ausgiebige Rabatte auf wechselnde Produkte. Der Preis gilt dann „dauerhaft“, d. h., wenn man beispielsweise einen Webhosting-Tarif für 6,20 €/Monat bucht, werden nicht nach 6 oder 12 Monaten automatisch 10,60 €/Monat fällig. Lediglich allgemeine moderate Preissteigerungen können nach ein paar Jahren vorkommen. Wer das weiß und mit der Leistung von Netcup zufrieden ist, spart sich den Aufwand für allmonatliches/alljährliches „Webhoster Hopping“.
Apropos Leistung: Zu Ostern 2024 hatte ich den Webhosting-Tarif „Webhosting 4000 NUE OST24“ für 3,76 €/Monat gebucht, bekam jedoch auf meine Anfrage bzgl. der in diesem Zusammenhang fehlgeschlagenen drei Domain-Registrierungen erst nach drei Tagen eine Reaktion vom Support. Daraufhin habe ich von meinem Widerrufsrecht und der Netcup-Zufriedenheitsgarantie Gebrauch gemacht und mir wurde die volle Summe erstattet.
Anexia bietet hochwertige Lösungen in den Bereichen Cloud und Managed Services sowie Individualsoftware, App- und Web-Entwicklung. Das 2006 gegründete Unternehmen mit Sitz in Klagenfurt und weiteren Standorten in Wien, Graz, Karlsruhe und New York City betreut zahlreiche internationale Kund:innen.
#Netcup gehört seit 2016 zu Anexia.
Ihr Partner fuer Webhosting, vServer, Server, managed Server, Domains, Groupware, SSL-Zertifikate, Software, Servermanagement uvm.
Netcup wurde 2002 als Ein-Mann-Unternehmen gegründet, 2008 in die gleichnamige GmbH überführt, ist mittlerweile auf knapp 400 Mitarbeiter gewachsen und gehört seit 2016 zur österreichischen #Anexia-Gruppe. Der Netcup-Firmensitz ist in Karlsruhe.
Ich bin seit Dezember 2021 Netcup-Kunde, habe dort aber lediglich ein Paar (nicht „paar“) Internet-Domains registriert.
- Bei #Netcup neue Subdomain
p.robertriebisch.demit Ziel@erstellt - Bei #Bitpalast neues Hosting für Subdomain
pmit Dokumentstammrobertriebisch.de/phinzugefügt - Ebenda „SSH Terminal“ gestartet und folgende Befehle eingegeben:
$ cd robertriebisch.de/p/ $ rm index.php $ wget https://github.com/shaarli/Shaarli/releases/download/v0.13.0/shaarli-v0.13.0-full.zip --no-check-certificate $ ln -s . Shaarli && unzip shaarli-v0.13.0-full.zip $ rm Shaarli && rm shaarli-v0.13.0-full.zip - Startseite https://p.robertriebisch.de/ im Webbrowser aufgerufen
- Werte festgelegt für:
- „Username“ und „Password“
- „Shaarli title“ =
Roberts Potpourri - „Language“ =
German, weil ich auf Deutsch schreiben werde - „Timezone“ =
Europe/Berlin, weil ich dort lebe
- Option „Check for updates“ abgeschaltet, weil ich mich bereits per #GitHub über neue Versionen benachrichtigen lasse
Damit war meine Shaarli-Instanz einsatzbereit.
Der nachfolgende Text enthält Fehler, wird aber in dieser Form mit Shaarli Version 0.13.0 ausgeliefert. Ich hätte den Beitrag auf „Privat“ setzen können, lasse ihn aber öffentlich, um daran erinnert zu werden, eine korrigierte Fassung zum Projekt beizusteuern. #todo
Willkommen bei Shaarli!
Mit Shaarli kannst Du Lesezeichen für Deine Lieblingsseiten anlegen und mit anderen teilen oder privat speichern.
Du kannst Lesezeichen wie diesem eine Beschreibung hinzufügen und sie mit Tags versehen.
Erstelle eine neue Shaare, indem Du auf die Schaltfläche "+ Shaare" klickst oder eines der empfohlenen Tools (Browsererweiterung, mobile App, Lesezeichen, REST-API usw.) verwendest.
Du kannst Deine Links - auch mit Tausenden von ihnen- einfach über die interne Suchmaschine abrufen oder Tags durchsuchen (z. B. ist diese Shaare mit "shaarli" und "help" gekennzeichnet).
Hashtags wie #shaarli #help werden ebenfalls unterstützt.
Du kannst den verfügbaren [RSS-Feed] (/feed/atom) und die Bilderwand auch nach Tag- oder Klartextsuche filtern.
Wir hoffen, dass Du Shaarli schätzen wirst, das von der Community mit ❤️ gepflegt wird!
Du kannst gerne [ein Problem] (https://github.com/shaarli/Shaarli/issues) öffnen, wenn Du einen Vorschlag hast oder auf ein Problem stößt.
